Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg der Unternehmen ist auch für mittelständische Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Angestellte zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Entgegen weit verbreiteten Vorstellungen geht es nicht darum, den Mitarbeitern eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Unternehmen und damit ein unter Umständen problematisches Störpotential einzuräumen. Die Mitarbeiterbeteiligung kann so ausgestaltet werden, dass die unternehmerische Mitbestimmung der Mitarbeiter ausgeschlossen wird.
Neben der Gewährung von Aktien oder Geschäftsanteilen, Belegschaftsaktien, Belegschaftsgeschäftsanteile und Aktienoptionen können auch an erfolgsabhängige partiarische Darlehen mit einer gewinnabhängigen Verzinsung, Genussrechte und stille Beteiligungen vereinbart werden. Außerdem gibt es mittelbare Beteiligungsmodelle über einen Treuhänder oder eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft, welche einer direkten Beteiligung häufig vorzuziehen sind.
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