Wenn eine oder mehrere Personen einen Unternehmensträger gründen wollen, der eine von der natürlichen Person unabhängige juristische Person bilden soll, so handelt es sich um eine Gesellschaftsgründung.
Hierbei ist zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen des Gesellschaftsrechts bei der Gesellschaftsgründung zu wählen, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Am häufigsten wird bei der Gesellschaftsgründung auf die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die AG (Aktiengesellschaft), die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft) und als Mischform die GmbH & Co. KG zurückgegriffen.
Von der Nutzung von Rechtsformen anderen Rechts, z.B. der Ltd. (Limited) oder der B.V. raten wir für deutsche Mandanten in der Regel ab, da deren Verwendung zu erheblichen Folgeproblemen und –kosten führen kann.
Bei der Gesellschaftsgründung sind die Unterschiede bei den einzelnen Gesellschaftsformen zu Fragen der Haftung, des Kapitalbedarf, der Gründungskosten und laufenden Kosten, der Fungibilität der Anteile und der Besteuerung zu beachten.
Wichtig sind bei der Gesellschaftsgründung zudem die dauernden Folgekosten (Bilanzierungskosten, Beratungsbedarf z.B. bei der AG) und die steuerliche Langzeitwirkung. Welche Kriterien für die Auswahl der Unternehmensform im Einzelfall tatsächlich ausschlaggebend sind, ist sehr sorgfältig – ggfs. unter Einbindung unserer Steuerberater – zu prüfen.
Wir können Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
E-Mail schreiben sclaussen@weiland-rechtsanwaelte.de
Hotline + 49 (0)40/36 13 07-130