Weiland Rechtsanwälte berät für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierbei hat die Kanzlei einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Private Equity, M&A). Durch ihre klassische Struktur mit dem Schwerpunkt auf die Beratung durch erfahrene Partner bietet die Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei hat seit über 40 Jahren ihren Stammsitz in Hamburg. Zu unseren Mandanten zählen aber auch Unternehmen und Gesellschafter aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, insbesondere Frankreich.  Weiland Rechtsanwaelte bietet seinen Mandanten auch über das Gesellschaftsrecht hinaus ein breites, interdisziplinäres Spektrum an wirtschaftsrechtlicher Expertise.

GmbH-Recht

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Die GmbH ist zahlenmäßig die mit Abstand beliebteste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. Besonderes Merkmal der GmbH – die beschränkte Haftung – macht die GmbH zu einem rechtlichen Sonderfall. Eine GmbH haftet somit für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen, die Gesellschafter haften dagegen beschränkt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass sie ihre Stammeinlage erbracht haben und dass diese der Gesellschaft für ihre unternehmerischen Zwecke zur Verfügung stand. Ist die Einlage noch nicht in voller Höhe erbracht, müssen die Gesellschafter auch im Insolvenzfall nur den noch ausstehenden Differenzbetrag entrichten. Die GmbH ist daher ein sehr gutes Vehikel, um unternehmerische Risiken zu begrenzen, falls beispielsweise ein Großschaden eintritt. Dies ist ein bedeutender Unterschied zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder der offenen Handelsgesellschaft (oHG). In insolvenznahen Situationen kann jedoch leicht eine Haftung der Geschäftsführer, weniger der Gesellschafter entstehen, hier ist gesellschaftsrechtliche Beratung zwingend.

Das GmbH-Recht (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt im Wesentlichen die besondere Gesellschaftsform GmbH, insbesondere die Errichtung der GmbH, die Organe der GmbH (GmbH-Geschäftsführung, GmbH-Gesellschafterversammlung, fakulativ der GmbH-Aufsichtsrat oder der GmbH-Beirat) und die Stellung der GmbH im Rechtsverkehr. Das GmbH-Recht bestimmt, dass durch die Gründung einer GmbH eine juristische Person entsteht, die Träger von eigenen Rechten und Pflichten ist und in eigenen Namen handeln kann. Diese Rechte und Pflichten sind losgelöst von den an der GmbH beteiligten Gesellschaftern. Das hat zur Folge, dass die GmbH selbst klagen und verklagt werden kann. Die GmbH kann z.B. Eigentümerin Grundstücken sein. Wie die Aktiengesellschaft kann die GmbH nach dem GmbH-Recht auch durch einen einzigen Gesellschafter gegründet werden (sog. Einpersonen-GmbH oder Einmann-GmbH).

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurden große Teile des GmbH-Rechts und anderer Gesetze grundlegend reformiert.

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, hiervon muss die Hälfte sofort erbracht werden. Dieser Betrag kann jedoch frei für die unternehmerischen Zwecke der GmbH verwendet werden, er muss daher nicht separiert als Kapitalreserve „gelagert“ werden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss notariell beurkundet werden. Bei Mehrpersonen-GmbHs ist es wichtig, dass die Interessen und „Machtverhältnisse“ genau austariert werden, wofür das GmbH-Recht vertragsgestalterische Möglichkeiten eröffnet. Oftmals ist zu erwägen, dass der im Handelsregister einsehbare GmbH-Gesellschaftsvertrag durch eine ebenfalls notariell zu beurkundende Gesellschaftervereinbarung ergänzt wird, welche nicht jeden interessierten Dritten etwas angeht. Eine solche Gesellschaftervereinbarung ist bei Startup-GmbHs mit Investoren wie Business-Angels und Venture-Capital-Gesellschaften üblich. Dies gilt auch bei Einbindung von halböffentlichen Fördergesellschaften, wie der z.B. Innovationsstarter GmbH in Hamburg, die sich erfolgreich mit EU-Mitteln an innovativen GmbHs beteiligt und damit die Entwicklung neuer Technologien fördert.

In unserer Praxis spielt die Gründung, die ausgewogene Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen eine wesentliche Rolle. Darüber beraten wir zu Themen, wie der Kapitalaufbringung bei der GmbH, der wirtschaftlichen Neugründung, fehlerfreie Gesellschafterbeschlüsse, Haftung des GmbH-Geschäftsführers innerhalb und außerhalb der Krise, Einziehung von Geschäftsanteilen, Kündigung, Ausschließung, Zwangsabtretung und Veränderungen im Gesellschafterbestand, Abschluss, Änderung und Kündigung von Unternehmensverträgen.


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